| Leistungen | "Check" Wertermittlung nach allen Regeln der Kunst. | Kurzgutachten Ausführliche Dokumentation des gewählten Verfahrens. | Verkehrswert Vollständiges, gerichtlich anerkanntes Gutachten nach § 194 BauGB. | "Check-Up" Aufwertung bestehender Prüfungen nach Aufwand. |
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| Besichtigung vor Ort | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ |
| Dokumentenauswertung | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ |
| Behördenrecherche | ✘ | ✔ | ✔ | ✔ |
| Richtlinienkonforme Bewertung | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ |
| Bewertung von Rechten | ✘ | ✔ | ✔ | ✔ |
| Schriftliches Gutachten | ✘ | ✔ | ✔ | ✔ |
| Gerichtlich anerkannte Ausführung | ✘ | ✘ | ✔ | ✔ |
| Digitale Wertermittlung | ✔ | ✘ | ✘ | ✔ |
| Übermittlung als PDF | ✘ | ✔ | ✔ | ✔ |
| Druckversion (Postversand) | ✘ | ✔ | ✔ | ✔ |
Ihr Sachverständigenbüro Aus Stuhr
Fachkundige Immobilienbewertung für Stuhr, Bremen und Niedersachsen
Ob gerichtlich anerkannte Verkehrswertgutachten, steuerliche Bewertung oder Bauschadensanalyse – unser Team erstellt präzise Gutachten für jeden Anlass. Transparent, unabhängig und gerichtlich anerkannt.
Unsere Leistungen im Überblick
Nicht jeder Anlass erfordert ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten. Manchmal reicht ein Kurzgutachten oder eine kompakte Wertermittlung. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die Unterschiede auf einen Blick.
Immobilienbewertung in Bremen – die passende Lösung für jeden Bewertungsanlass
Nicht jede Fragestellung erfordert das gleiche Gutachten. Ob Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Finanzierung oder steuerlicher Nachweis – wir beraten Sie, welches Bewertungsformat für Ihren Anlass sinnvoll ist. Alle Bewertungen basieren auf einer persönlichen Objektbesichtigung und den anerkannten Verfahren der ImmoWertV.
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Das umfassendste Gutachten, das wir anbieten. Es wird von Finanzämtern, Gerichten und Banken in Bremen und Niedersachsen uneingeschränkt anerkannt. Wir ermitteln den Marktwert Ihrer Immobilie nach den Vorgaben der ImmoWertV – auf Basis einer persönlichen Besichtigung, aktueller Vergleichsdaten und normierter Bewertungsverfahren.
Typische Anlässe: Erbschaft, Scheidung, Finanzamt, Zwangsversteigerung, Kauf/Verkauf
Das Kurzgutachten (Die effiziente Lösung)
Eine vollwertige Wertermittlung, aber im Umfang reduziert. Das Kurzgutachten basiert auf denselben Bewertungsverfahren wie das Verkehrswertgutachten, verzichtet aber auf die ausführliche Dokumentation. Ideal, wenn Sie eine fundierte Zahl brauchen, aber kein behördlich anerkanntes Gutachten.
Typische Anlässe: Kauf-/Verkaufsentscheidung, interne Einigung in der Familie, Orientierung vor einer Investition
Wertermittlung „Check" (schnell und preiswert)
Unsere kompakteste Leistung: Eine sachverständige Wertermittlung zum Festpreis für unstrittige Verhältnisse. Sie erhalten eine digitale Werteinschätzung nach anerkannten Bewertungsverfahren – schnell und unkompliziert.
Typische Anlässe: Erste Orientierung, Verkaufsüberlegung, Vorkaufsrecht prüfen
Beleihungswertermittlung
Banken und Sparkassen in Bremen und Niedersachsen verlangen für die Kreditvergabe eine Bewertung nach BelWertV. Wir liefern die geforderten Daten – abgestimmt auf die Anforderungen Ihres finanzierenden Instituts, damit Ihrer Finanzierung nichts im Weg steht.
Typische Anlässe: Baufinanzierung, Anschlussfinanzierung, Kreditverlängerung
Immobiliengutachten bei Erbschaft, Scheidung und Pflichtteilsansprüchen
Bei Erbschaft, Scheidung oder familiären Vermögensauseinandersetzungen schafft eine unabhängige Immobilienbewertung eine verlässliche Grundlage für weitere Entscheidungen. Wir erstellen nachvollziehbare Verkehrswertgutachten für private, gerichtliche und steuerliche Bewertungsanlässe.
Gutachten für Erbschaft und Schenkung
Im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen dient ein Verkehrswertgutachten häufig als Grundlage für steuerliche Nachweise gegenüber dem Finanzamt. Mit einer nachvollziehbaren Wertermittlung kann der tatsächliche Marktwert der Immobilie dokumentiert werden.
Typische Bewertungsanlässe:
Erbschaft, Schenkung, steuerliche Nachweise und Vermögensübertragungen.
Gutachten bei Scheidung und Zugewinnausgleich
Bei Trennung oder Scheidung bildet eine unabhängige Immobilienbewertung häufig die Grundlage für Zugewinnausgleich, Auszahlungen oder weitere Vermögensfragen.
Wir erstellen nachvollziehbare Verkehrswertgutachten für familiengerichtliche und außergerichtliche Bewertungsanlässe.
Typische Bewertungsanlässe:
Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Auszahlung eines Miteigentümers und Teilungsversteigerung.
Gutachten für Erbengemeinschaften und Pflichtteil
Wenn mehrere Beteiligte unterschiedliche Interessen an einer Immobilie haben, schafft eine neutrale Wertermittlung eine gemeinsame Grundlage für weitere Entscheidungen.
Wir erstellen Verkehrswertgutachten für Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüche und Nachlassregelungen nachvollziehbar und anlassbezogen.
Typische Bewertungsanlässe:
Pflichtteilsberechnung, Nachlassregelung, Erbengemeinschaft und testamentarische Vermögensaufteilungen.
Immobiliengutachten für Steuerberater, Unternehmen und Finanzämter
Eine fundierte Immobilienbewertung kann bei steuerlichen oder wirtschaftlichen Fragestellungen eine wichtige Entscheidungsgrundlage schaffen. Wir erstellen nachvollziehbare Gutachten für steuerliche Optimierung, Abschreibungen, Unternehmensbewertungen und weitere finanzielle Bewertungsanlässe.
Kaufpreisaufteilung und AfA
Bei vermieteten Immobilien ist die Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude- und Grundstücksanteile für die steuerliche Abschreibung von Bedeutung. Wir erstellen nachvollziehbare Kaufpreisaufteilungen als Grundlage für steuerliche Zwecke und mögliche Abstimmungen mit dem Finanzamt.
Typische Bewertungsanlässe:
Vermietete Wohnimmobilien, steuerliche Optimierung, Kaufpreisaufteilung und AfA.
Gutachten zur Restnutzungsdauer
Die tatsächliche Restnutzungsdauer einer Immobilie kann von den pauschalen Annahmen der Finanzverwaltung abweichen. Durch den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer kann eine höhere Abschreibung steuerlich berücksichtigt werden.
Typische Bewertungsanlässe:
Ältere Immobilien, sanierungsbedürftige Gebäude, steuerliche Bewertungsfragen und AfA-Anpassungen.
Bilanzielle und betriebswirtschaftliche Immobilienbewertungen
Wir erstellen Immobilienbewertungen für bilanzielle und wirtschaftliche Bewertungsanlässe im unternehmerischen Umfeld – nachvollziehbar und auf Grundlage anerkannter Bewertungsverfahren.
Typische Bewertungsanlässe:
Jahresabschlüsse, Unternehmensbewertungen, Betriebsvermögen und immobilienbezogene Vermögensübersichten.
Immobiliengutachten für Insolvenz, Betreuung und Vermögensauseinandersetzungen
Bei gerichtlichen, betreuungsrechtlichen oder insolvenzbezogenen Verfahren gelten besondere Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Dokumentation und Fristen. Wir erstellen Verkehrswertgutachten für Insolvenzverwalter, Betreuungsgerichte, Rechtsanwälte und weitere Verfahrensbeteiligte – fachgerecht und auf Grundlage anerkannter Bewertungsverfahren.
Von unserem Standort in Stuhr aus betreuen wir Auftraggeber im Raum Bremen, Delmenhorst und Oldenburg sowie darüber hinaus in Niedersachsen, Hamburg und Rostock.
Gutachten in Insolvenzverfahren
Im Insolvenzverfahren ist eine marktgerechte Immobilienbewertung Voraussetzung für die Verwertungsentscheidung. Wir arbeiten regelmäßig mit Insolvenzverwaltern in Bremen und Niedersachsen zusammen und liefern Gutachten, die Gläubigerausschüsse und Insolvenzgerichte als belastbare Grundlage akzeptieren.
Typische Bewertungsanlässe:
Verwertung von Immobilien, Insolvenzmasse, Vermögensübersichten, Freigaben, Gläubigerausschüsse
Gutachten für Betreuungsgerichte und Berufsbetreuer
Wenn Immobilien im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung bewertet oder veräußert werden müssen, ist häufig eine gerichtlich anerkannte Wertermittlung erforderlich. Wir erstellen Verkehrswertgutachten für betreuungsgerichtliche Verfahren nachvollziehbar und anlassbezogen.
Typische Bewertungsanlässe:
Immobilienverkauf durch Betreuer, Vermögensübersichten, Nachweise gegenüber Gerichten und betreuungsrechtliche Fragestellungen.
Gutachten im Parteienrecht
Bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Parteien schafft eine unabhängige Immobilienbewertung eine nachvollziehbare Grundlage für weitere Entscheidungen und Verfahren.
Typische Bewertungsanlässe:
Bewertung von Immobilienvermögen, Vermögensauseinandersetzungen, Rechnungslegung und weitere parteienrechtliche Fragestellungen.
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