Immobiliengutachten bei Erbschaft und Scheidung in Bremen, Niedersachsen und Norddeutschland
Sie haben eine Immobilie geerbt oder stehen vor einer Scheidung? Wir erstellen neutrale, nachvollziehbare Verkehrswertgutachten als Grundlage für Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsansprüche, Zugewinnausgleich, Schenkungen und steuerliche Nachweise.
Eine Immobilie geerbt oder vor der Scheidung – und jetzt?
Wenn eine Immobilie plötzlich zum Thema wird, stehen Sie oft unter Druck: Das Finanzamt schickt einen Erbschaftsteuerbescheid, die Erbengemeinschaft ist sich uneinig, der Anwalt benötigt eine Bewertung für den Zugewinnausgleich oder die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen. Gleichzeitig fehlt die Orientierung – was ist das Haus überhaupt wert? Und wem können Sie vertrauen, wenn alle Beteiligten eigene Interessen haben?
Genau hier kommen wir ins Spiel. Als unabhängige Sachverständige haben wir kein Interesse an einem bestimmten Ergebnis. Kein Verkaufsdruck, keine Provision, keine Parteinahme. Was wir liefern, ist der tatsächliche Marktwert Ihrer Immobilie – gerichtsfest ermittelt, verständlich aufbereitet und anerkannt von Gerichten und Finanzämtern in Bremen und Niedersachsen.
Schritt Eins
Erstberatung
Sie kontaktieren uns telefonisch oder über das Anfrageformular. In einem ersten Gespräch klären wir den Bewertungsanlass, den Umfang des Gutachtens sowie den weiteren Ablauf. Dabei erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Bearbeitungszeit, benötigten Unterlagen und den voraussichtlichen Kosten.
Die Erstberatung ist unverbindlich.
Schritt Zwei
Objektbesichtigung
Im Rahmen der Besichtigung erfassen wir die wertrelevanten Merkmale Ihrer Immobilie vor Ort. Dazu gehören unter anderem Zustand, Ausstattung, Lage, Grundstückssituation sowie objektspezifische Besonderheiten.
Die Besichtigung bildet die Grundlage für eine nachvollziehbare und marktgerechte Wertermittlung.
Schritt Drei
Analyse und Gutachtenerstellung
Auf Basis der Objektbesichtigung, der bereitgestellten Unterlagen sowie aktueller Marktdaten erstellen wir Ihr Gutachten nach anerkannten Bewertungsverfahren der ImmoWertV.
Sie erhalten eine fachlich fundierte und nachvollziehbare Wertermittlung für gerichtliche, steuerliche, private oder wirtschaftliche Zwecke. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach Umfang und Art der Immobilie.
Erbschaft und Immobilienbewertung
Wer eine Immobilie erbt, steht häufig vor wichtigen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen. Eine fundierte Immobilienbewertung schafft dabei eine verlässliche Grundlage – etwa für Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüche, Erbschaftsteuer, den Verkauf einer Immobilie oder steuerliche Nachweise gegenüber dem Finanzamt.
Grundlage für die Erbschafts- und Schenkungsteuer schaffen
Das Finanzamt bewertet geerbte Immobilien häufig auf Grundlage pauschaler Vergleichswerte. Mit einem fundierten Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG kann der tatsächliche Marktwert nachgewiesen werden – und damit unter Umständen die steuerliche Belastung reduziert werden.
Erbengemeinschaft fair regeln
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entstehen häufig unterschiedliche Vorstellungen über den Wert und die zukünftige Nutzung einer Immobilie. Eine unabhängige Wertermittlung schafft eine nachvollziehbare Grundlage für Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüche, Auszahlungen und einvernehmliche Lösungen.
Behalten, verkaufen oder vermieten?
Eine fundierte Immobilienbewertung hilft dabei, die wirtschaftlich sinnvollste Entscheidung zu treffen. Grundlage hierfür sind aktuelle Marktdaten, objektspezifische Merkmale und die regionale Marktsituation.
Pflichtteil und Nachlass
Bei Pflichtteilsansprüchen und Nachlassregelungen ist eine objektive und nachvollziehbare Immobilienbewertung häufig unverzichtbar. Wir erstellen Verkehrswertgutachten für Nachlassregelungen, Pflichtteilsberechnungen und gerichtliche Verfahren.
Unsere Gutachten basieren auf anerkannten Bewertungsverfahren und werden regelmäßig im Raum Bremen sowie in Niedersachsen, Hamburg und Rostock verwendet.
Verkauf einer geerbten Immobilie
Vor einem Verkauf sollte der tatsächliche Marktwert bekannt sein. Eine fundierte Wertermittlung schützt vor finanziellen Nachteilen und schafft Sicherheit bei Verhandlungen.
Immobilienbewertung bei Scheidung und Zugewinnausgleich
Bei einer Scheidung zählt die gemeinsame Immobilie häufig zu den größten Vermögenswerten – und gleichzeitig zu den größten Konfliktpunkten. Eine unabhängige Immobilienbewertung schafft eine nachvollziehbare Grundlage für Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und weitere Entscheidungen rund um die Immobilie.
Eine neutrale Immobilienbewertung schafft die Grundlage für Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung, Auszahlungen und gerichtliche Entscheidungen.
Zugewinnausgleich und Stichtagsbewertung
Im Zugewinnausgleich müssen Immobilienwerte häufig zu unterschiedlichen Stichtagen ermittelt werden – beispielsweise zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Trennung oder Antragstellung.
Wir erstellen nachvollziehbare Wertermittlungen für familiengerichtliche Verfahren und stimmen Umfang sowie Bewertungsanlass auf die jeweilige Situation ab.
Immobilie übernehmen, verkaufen oder aufteilen?
Im Rahmen einer Trennung stellt sich häufig die Frage, wie mit der gemeinsamen Immobilie weiter verfahren werden soll. Eine fundierte Immobilienbewertung schafft eine verlässliche Grundlage für Verkauf, Auszahlung oder Vermögensaufteilung.
Soll ein Ehepartner die Immobilie übernehmen, bildet der aktuelle Verkehrswert die Grundlage für eine faire und nachvollziehbare Ausgleichszahlung.
Gutachten für familiengerichtliche Verfahren
Unsere Verkehrswertgutachten werden regelmäßig in familiengerichtlichen Verfahren eingesetzt und schaffen eine belastbare Grundlage für gerichtliche Entscheidungen.
Für Rechtsanwälte, Gerichte, Steuerberater und Betreuer
Wir erstellen Verkehrswertgutachten für familien-, nachlass- und betreuungsgerichtliche Verfahren sowie für steuerliche und außergerichtliche Bewertungsanlässe.
Dabei arbeiten wir regelmäßig mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Nachlasspflegern, Berufsbetreuern und Gerichten zusammen. Unsere Gutachten werden nachvollziehbar dokumentiert und anlassbezogen auf die jeweilige Fragestellung abgestimmt.
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Nach ImmoWertV und anlassbezogen erstellt.
Direkte Abstimmung mit Verfahrensbeteiligten
Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, Gerichten und Steuerberatern.
Verlässliche Bearbeitungszeiten
Auch bei gerichtlichen oder notariellen Fristen.
Erfahrung in komplexen Bewertungsanlässen
Erbschaft, Pflichtteil, Zugewinnausgleich und steuerliche Bewertungen.
Herr Arne Dürer
Inhaber und Sachverständiger
Bei Scheidung, Trennung und Vermögensauseinandersetzungen ist eine neutrale und nachvollziehbare Immobilienbewertung oft die Grundlage für faire Entscheidungen. Gerne bespreche ich mit Ihnen Ihren Bewertungsanlass und die passende Vorgehensweise in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Kann ich mit einem Gutachten Erbschaftsteuer sparen?
Wer beauftragt das Gutachten bei einer Scheidung?
Können Sie den Wert auch zu einem vergangenen Stichtag ermitteln?
Wie lange ist ein Gutachten gültig?
Was kostet ein Gutachten bei Erbschaft oder Scheidung?
Muss ich beide Ehepartner zur Besichtigung einladen?
Ich habe ein Haus geerbt und möchte es verkaufen. Brauche ich ein Gutachten?
Wo sind Sie als Gutachter bei Erbschaft und Scheidung tätig?
Welches Familiengericht ist für meine Scheidung zuständig?
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